Erbstreit vernichtet Vermögen!
Das muss nicht sein!
Wenn Sie mit Ihren Miterben im Streit liegen, ist es oft sehr schwierig oder gar unmöglich, die Erbschaft zu verkaufen, damit Sie an Ihr ererbtes Vermögen kommen.
Mit der Teilungsversteigerung dagegen schaffen Sie Tatsachen.
Eine Teilungsversteigerung beendet die Erbengemeinschaft.
Leider ist das Verfahren der Teilungsversteigerung, die die Erbengemeinschaft auflöst, sehr langwierig und auch sehr kostenintensiv.
Und es lauern viele Fallen. So ist es nach der Versteigerung noch lange nicht gesagt, dass Sie Ihr Geld gleich bekommen. Alle Erben müssen mit der Auszahlung einverstanden sein. Wenn nicht, wird das Geld beim Amtsgericht hinterlegt.
In diesem Fall kann es unter Umständen viele Jahre dauern, bis Sie an Ihr Geld kommen.
Eine Teilungsversteigerung ist sicher keine gute Lösung, denn es gibt bessere.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Die Dauer der Versteigerung kann pauschal nicht genau angegeben werden, da verschiedene Faktoren Einfluss darauf haben.
Der Antrag muss bearbeitet werden. Fehlende Unterlagen müssen beschafft und nachgereicht werden. Der Antrag muss genehmigt werden. Es werden Gutachter beauftragt. Die Erstellung des Gutachtens dauert. Einsprüche verzögern das Verfahren. Am Ende wird der Versteigerungstermin festgesetzt, wenn dieser nicht aufgrund irgendwelcher anderer Notwendigkeiten wieder verschoben werden muss.
Planen Sie mindestens ein bis zwei Jahre, besser drei oder vier Jahre für das gesamte Verfahren ein.
Die Miterben können das Verfahren durch Einsprüche verzögern, somit kann sich der Zeitraum einer Teilungsversteigerung noch viel länger hinziehen.
Das Amtsgericht leitet das Verfahren zur Teilungsversteigerung ein und informiert darüber alle Erben.
Zeitgleich wird im Grundbuch eingetragen, dass eine Versteigerung durchgeführt wird. Anschließend werden Gutachter beauftragt, den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.
Wenn alle Beteiligten den Wertansätzen aus den Gutachten zugestimmt haben und keine weiteren Einsprüche bestehen, bestimmt das Gericht den Termin der Versteigerung.
Der Versteigerungstermin wird in der Regel erst für das darauffolgende Jahr bestimmt.
Wollen Sie wirklich solange warten?
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Die Erben sind selbst dafür verantwortlich, den Erlös rechtmäßig untereinander aufzuteilen.
Einigen sich die Erben jedoch nicht, greift das Gericht ein. Vom Versteigerungserlös werden alle Kosten / Schulden abgezogen. Der verbliebene Betrag wird beim Amtsgericht hinterlegt.
Erst wenn eine schriftliche Willenserklärung von allen Erben vorliegt, wird ein Termin für die Auszahlung festgelegt.
Die Auszahlung kann unter Umständen Jahre dauern. Wenn nicht alle der Auszahlung zustimmen, müssen Sie gegen die Miterben eine Klage zur Auszahlung einleiten.
Somit warten Sie viele Jahre auf Ihr Erbe und Ihr Geld.
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Wenn Sie an unserem Erfolg teilhaben wollen, können Sie gerne ganz einfach bei uns Partner werden.
Wir beraten ab einem Erbvolumen von 800.000 Euro.
Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Wir machen keine Finanzierungsgeschäfte.
Für die steuerliche Beratung sowie Erklärungen für das Finanzamt empfehlen wir Ihnen gerne bewährte Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in Ihrer Nähe.